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Eine sichere Finanzierungsgrundlage für einen qualitativen Kindesschutz

Das Petitionsteam ist davon überzeugt, dass eine Notunterkunft für Kinder und Jugendliche im Kanton St. Gallen eine sichere Finanzierungsgrundlage benötigt. Die derzeitige Abrechnungsmethode (IVSE) war aus unserer Sicht eine der Ursachen, welche zur Schliessung des Schlupfhuus führte. Denn Einrichtungen, welche über die IVSE finanziert werden, müssen wirtschaftlich betrieben werden. Eine Tatsache, welche einer stationären Langzeiteinrichtung, mit einer jährlichen Fluktuation von ca. 6 Kindern, gerecht wird. Nicht aber einer Notunterkunft, die per Definition auch leere Betten betreiben muss und jährliche ca. 100 Ein- und Austritte zu bewältigen hat.

 

Eine Platzierung in einer Notunterkunft verursacht Kosten und bedarf spezifisch ausgebildeter Fachpersonen, welche die Kinder und Jugendlichen unterstützen. Es besteht derzeit allerdings die Gefahr, dass die Kosten und nicht mehr in erster Linie das Wohl der gewaltbetroffenen Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt stehen.

 

 

Das Petitionsteam unterstützt deshalb die Motion von Dario Sulzer und 32 Mitunterzeichnenden vom 16. September 2019 und appelliert an die Mitglieder des Kantonsparlament, die Motion anzunehmen.

 

Langfristig benötigt die Notunterkunft ein Abrechnungskonzept, welche der Besonderheiten einer Notunterkunft gerecht wird.

 

 

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